Notarielle Beurkundungen

Damit bestimmte Verträge wirksam werden, müssen diese notariell beurkundet werden. Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge, die Bestellung eines Erbbaurechts sowie die Einräumung von Wohneigentum sind Beispiele für die notarielle Beurkundung.

Der Vertragswille der Parteien muss durch den Notar erforscht und formuliert werden. Die Vertragsparteien müssen über die rechtlichen Konsequenzen des Geschäfts belehrt werden und die Erklärungen der Parteien müssen in der Urkunde wiedergegeben werden.
Mit der Unterschrift auf der Urkunde wird bei der notariellen Beurkundung bestätigt, dass der von ihm formulierte Vertragsinhalt dem Vertragswillen der Parteien entspricht.

Ähnliche Begriffe:
Notar
Öffentliche Beglaubigung

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