Zweitwohnungssteuer

Von Gemeinden in Fremdenverkehrsgebieten wird oftmals eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine gemeindliche Aufwandssteuer, die nach dem Jahresmietwert der Wohnung berechnet wird. Bei der Zweitwohnungssteuer ist es egal, ob der Eigentümer selbst die Wohnung nutzt, oder sie vermietet hat. Durch Gemeindesatzung erfolgt die Einführung einer Zweitwohnungssteuer.