Zweitmarkt

Die Gesamtheit der Angebote und Kaufgesuche zu gebrauchten Anteilen an geschlossenen Fonds, bezeichnet man als Zweitmarkt. Es gibt für den Zweitmarkt allerdings keine gesetzliche Regelung. Aus diesem Grund ist es für Anbieter oder Nachfrager oft schwer den richtigen Transaktionspartner zu finden.