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Zwangsverwaltung


Eine Art der Immobilienzwangsvollstreckung ist die Zwangsverwaltung. Bei der Zwangsverwaltung muss der Zwangsverwalter darauf achten, dass er mit den laufenden Einnahmen die laufenden Kosten des Grundstücks und die Forderungen der Gläubiger abdecken kann.


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