Zwangsverwalter

Vom Gericht wird im Rahmen des Zwangsverwaltungsverfahrens ein Zwangsverwalter bestellt. Der Zwangsverwalter muss das Grundstück verwalten wie ein sparsamer ordentlicher Eigentümer und dabei ständig bemüht sein, die Gläubiger zu befriedigen. Dabei ist der Zwangsverwalter allerdings nicht an Wünsche und Anweisungen von Beteiligten gebunden, sondern er arbeitet selbstständig. Welche Vergütung der Zwangsverwalter für seine Aufgaben erhält, bestimmt das Gericht.
Das Gericht kann den Verwalter auch entlassen oder gegen ihn ein Zwangsgeld erlassen.