Zwangsversteigerung

Eine interessante Alternative zum Bau oder zum Kauf eines Objektes bietet die Ersteigerung einer Immobilie. In der Regel ist der Wert des Objektes bei einer Zwangsversteigerung niedriger, als der Verkehrswert des Objektes.
Amtsgerichte in dessen Zuständigkeit die Immobilie fällt, führen die Zwangsversteigerung durch. Beim jeweiligen Amtsgericht können daher auch die Zwangsversteigerungstermine in Erfahrung gebracht werden. Auch in der Tagespresse werden die Termine der Zwangsversteigerung als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Es gibt bei manchen Verlagen sogar sogenannte Versteigerungskalender, die regelmäßig die aktuellen Termine mit Beschreibung des Objektes enthalten (z.B. Argetra Verlag, Ratingen).
Bei der Zwangsversteigerung gibt es einige Regelen zu beachten:
• Die Bietzeit beträgt mindestens 30 Minuten.
• Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des Verkehrswertes des Objekts
• Die Sicherheitsleistung kann in Form von Bargeld, LZB-Schecks oder Verrechnungsschecks geleistet werden.
• Der Erwerb der Immobilie bei der Zwangsversteigerung erfolgt bereits mit dem Zuschlag.