Zwangsräumung

Der Vermieter kann die Räumung einer Wohnung oder eines Hauses nur mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen. Diese Art der Räumung nennt man Zwangsräumung. Der Mieter hat aber bei besonderer Härte der Zwangsräumung einen Vollstreckungsschutz (Räumungsschutz).
Der Vollstreckungsschutz bedeutet dass die Zwangsräumung nicht sofort stattfindet. Der Gerichtsvollzieher führt die Zwangsräumung durch.