Zwangsausgleich

Ein Zwangsausgleich liegt dann vor, wenn sich im Zuge eines Konkursverfahrens Schuldner und Gläubiger auf einen Schuldenerlass und eine Stundung einigen.
Beim Zwangsausgleich müssen den Gläubigern mindestens 20 % ihrer Forderungen innerhalb von zwei Jahren bezahlt werden.