Zuschlag

Die rechtliche Übergabe einer Immobilie an den Meistbietenden im Versteigerungstermin bei einer Zwangsversteigerung, nennt man Zuschlag. Der Meistbietende wird mit dem Zuschlag Eigentümer des ersteigerten Grundstücks.
Am Ende der Bietzeit muss dem Meistbietenden nicht zwingend der Zuschlag erteilt werden. Der Gläubiger kann einen Antrag stellen, nachdem der Zuschlag ausgesetzt wird und erst nach Tagen oder Wochen erteilt wird.