Für eine bestimmte Zeit vereinbarte Rente (im Gegensatz zur Leibrente). Der jeweilige Grundstückseigentümer wird durch die Verbücherung als Reallast zur Rentenzahlung an den Berechtigten verpflichtet.
Für eine bestimmte Zeit vereinbarte Rente (im Gegensatz zur Leibrente). Der jeweilige Grundstückseigentümer wird durch die Verbücherung als Reallast zur Rentenzahlung an den Berechtigten verpflichtet.