Zeichnungsberechtigung am Girokonto

Vom Kontoinhaber können Zeichnungsberechtigungen am Girokonto erteilt werden. Er trägt somit auch die Verantwortung über die Verfügungen, die der Zeichnungsberechtigte nun hat. Bei einem Girokonto können ein oder mehrere Zeichnungsberechtigte eingesetzt werden. Der Kontoinhaber bestimmt, ob die Zeichnungsberechtigten einzeln oder gemeinsam über das Konto verfügen dürfen. Auch die Zeichnungsberechtigten müssen sie beim Kreditinstitut legitimieren (Ausweis vorweisen) um beim Girokonto angelegt werden zu können. Bis auf folgende Einschränkungen dürfen Zeichnungsberechtigte über das Konto verfügen wie der Kontoinhaber:
– Erteilung und Entzug von Zeichnungsberechtigungen
– Änderung des Kontowortlautes
– Schließung des Kontos
– Beantragung einer Karte
– Anerkennung des Abschlusssaldos (dies erfolgt alle drei Monate).