Insolvenz - Schlagwort-Archiv im Wirtschaftslexikon
Auffanggesellschaft
Eine Auffanggesellschaft wird gegründet, um ein Unternehmen das in die Insolvenz geschlittert ist teilweise weiterführen zu können.
Das Ziel der Auffanggesellschaft ist die Sanierung des insolventen Unternehmens.
Insolvenz
Insolvenz (in Österreich Konkurs )kommt aus dem lateinischen und steht für "nicht-lösend". Mann kann also seine Schul ...Insolvenzursachen
Es gibt zahlreiche Gründe, warum ein Unternehmen in die Insolvenz schlittern kann.
Verschuldungsgrad
Der Verschuldungsgrad ist eine Finanzkennzahl und zeigt die Relation zwischen Fremdkapital undEigenkapital eines Schuldners an.
No-Bailout-Klausel
No-Bailout-Klausel (Nichtbeistands-Klausel) ist im EU-Vertrag enthalten und bedeutet, dass kein Mitgliedsstaat der EU für Schulden eines anderen EU-Mitgliedsstaates eintritt. Die No-Bailout-Klausel berührt Sachgebiete wie Wirtschaftswissenschaft, Währungspolitik, Europäische Währungsunion, Finanzkrisen.
Staatspleite
Staatspleite: Landläufiges Synonym für Staatsbankrott. Vorzeichen einer drohenden Staatspleite sind hohe Verschuldung und damit einhergehende Gefahr, Forderungen aus Krediten nicht mehr begleichen zu können. Angesichts weltweiter Wirtschafts- und Finanzkrisen gewinnt die Problematik der Staatspleite zunehmend an Bedeutung.
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Europäischer Stabilitätsmechanismus ist eine Art von Krisen-, Risikomanagement auf Ebene des Staatenverbundes Europäische Union. Europäischer Stabilitätsmechanismus wird umgangssprachlich Euro-Rettungsschirm genannt. Das Regelwerk soll die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) stabilisieren sowie Überschuldung beziehungsweise drohenden Staatsbankrott abwenden. Weil ein provisorisches Krisenmanagement Mitte 2012 als Vertragswerk ausläuft, wird der Europäische Stabilitätsmechanismus dieses ersetzen.
Nichtbeistands-Klausel
Nichtbeistands-Klausel: Mitentscheidender Grundsatz der Europäischen Union, der die Haftung der EU als Ganzes sowie die Haftung einzelner Mitgliedsstaaten für Schulden / Verbindlichkeiten anderer Mitgliedsstaaten ausschließt. Die Nichtbeistands-Klausel wird fachmännisch No-Bailout-Klausel genannt und ist im Artikel 125 des AEUV festgeschrieben.
Rekapitalisierung
Rekapitalisierung bezeichnet im Wesentlichen eine finanzielle Beteiligung an Unternehmen. Rekapitalisierung betrifft die Passivseite (Haben) der Bilanz, weil hier die Herkunft aller finanziellen Mittel ausgewiesen ist. Werden Eigen- und Fremdkapital zugunsten der Erhöhung des Fremdkapitals sozusagen umstrukturiert, nennt sich dieser Vorgang Rekapitalisierung. Jungunternehmer, Firmengründer und innovative Unternehmen mit wenig verfügbarem Eigenkapital finanzieren ihre Unternehmensidee häufig über Eigenkapitalanteile oder stille Einlagen (Private Equity). Für eine Rekapitalisierung der Banken (Stichwort Finanzkrise seit 2007) wurde in Deutschland der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) geschaffen.
Staatsinsolvenzordnung
Staatsinsolvenzordnung ist ein Begriff, der mit der Griechenland- beziehungsweise Euro-Schuldenkrise aufkam. Eine Staatsinsolvenzordnung beinhalten weder EU-Verträge noch die der Währungsunion. Fehlende Erfahrungen innerhalb der Euro-Zone im Umgang mit ernsthafter Überschuldung eines EU-Mitgliedstaats bis hin zum drohenden Staatsbankrott sind Ursachen dafür, dass eine Staatsinsolvenzordnung bisher fehlt (Stand: 2011). Jeder Staat hat zwar eine Insolvenzordnung, diese regelt jedoch lediglich das jeweils inländische Insolvenzverfahren und ist auf EU-Ebene nicht anwendbar.
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