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Gesetz - Schlagwort-Archiv im Wirtschaftslexikon

BBiG

BBiG (oder auch BerBiG) is die Abkürzung für das Berufsbildungsgesetzt.


BtmG

BtMG ist die Abkürzung für Betäubungsmittelgesetz welches den Umgang mit Betäubungsmittel regelt.


Bankrecht

Bankrecht ist kein definierter Fachausdruck, sondern ein allgemeingültiger Begriff, der sich mit vielfältigen Themen rund ums Geld und damit einhergehenden Rechtsbeziehungen befasst. In Deutschland definiert sich Bankrecht dem Sinn nach am ehesten mit Bankwesen oder Bankwirtschaft, welche auch Bankbetriebslehre genannt wird.


Stabilitäts- und Wachstumspakt

Stabilitäts- und Wachstumspakt: Regelwerk für Staaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Wesentlicher Inhalt sind Festlegungen zu Verschuldung und Haushaltsdefizit. Staaten der Euro-Zone werden laut Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichtet, Jahresprogramme für solide Haushaltspolitik vorzulegen, um Währungsstabilität und Wirtschaftswachstum zu erreichen.


Rekapitalisierung

Rekapitalisierung bezeichnet im Wesentlichen eine finanzielle Beteiligung an Unternehmen. Rekapitalisierung betrifft die Passivseite (Haben) der Bilanz, weil hier die Herkunft aller finanziellen Mittel ausgewiesen ist. Werden Eigen- und Fremdkapital zugunsten der Erhöhung des Fremdkapitals sozusagen umstrukturiert, nennt sich dieser Vorgang Rekapitalisierung. Jungunternehmer, Firmengründer und innovative Unternehmen mit wenig verfügbarem Eigenkapital finanzieren ihre Unternehmensidee häufig über Eigenkapitalanteile oder stille Einlagen (Private Equity). Für eine Rekapitalisierung der Banken (Stichwort Finanzkrise seit 2007) wurde in Deutschland der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) geschaffen.


Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon heißt offiziell „Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“. Seinen Namen erhielt er, weil Vertreter der 27 EU-Mitgliedsstaaten den Vertrag von Lissabon im Dezember 2007 in der portugiesischen Hauptstadt unterzeichneten.


Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung (PAngV)

Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung (PAngV) sind beim Darlehensvertrag für Verbraucher und dabei auch nur teilweise relevant. Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung sollen Konsumenten die Möglichkeit geben, Kredite zu vergleichen. Als Hauptkriterium gilt der Effektivzins, welcher in Bezug auf Darlehensverträge, Ratenkredite, Onlinekredite, etc. Verbrauchern als sogenannter effektiver Jahreszins bekannt ist. Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung sind Teil des Verbraucherschutzes.


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