deutsche Bankenverbände - Schlagwort-Archiv im Wirtschaftslexikon
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Der Bundesverband deutscher Banken e.V. ist der Spitzenverband des privaten Bankgewerbes in Deutschland, insbesondere also Verband der Aktienbanken und Privatbankiers.
BdB - Bundesverband deutscher Banken
Bundesverband deutscher Banken e. V. ist ( abgkürzt der BdB ) eine 1951 ins Leben gerufene Organisation, die Interessen der privaten Banken in Deutschland vertritt.
Bank Lending Survey
Bank Lending Survey (BLS) bedeutet "Umfrage zum Kreditgeschäft" und meint im Bankwesen (Bankensystem) die vierteljährliche Umfrage der Europäischen Zentralbank (EZB) unter ausgewählten BLS-Banken im Euro-Währungsgebiet.
Bankrecht
Bankrecht ist kein definierter Fachausdruck, sondern ein allgemeingültiger Begriff, der sich mit vielfältigen Themen rund ums Geld und damit einhergehenden Rechtsbeziehungen befasst. In Deutschland definiert sich Bankrecht dem Sinn nach am ehesten mit Bankwesen oder Bankwirtschaft, welche auch Bankbetriebslehre genannt wird.
Bankzinsen
Bankzinsen werden in der breitgefächerten Fachliteratur gleichbedeutend mit Zinsen beziehungsweise Zins behandelt. Als Definition für Bankzinsen gilt: Sie sind der Preis für das innerhalb einer festgelegten Zeitdauer von einem Kreditinstitut überlassene Fremdkapital.
Direktbanken
Direktbanken sind Kreditinstitute ohne stationäres Filialnetz. Bankgeschäfte finden ausschließlich über elektronische Kommunikation, Telefon, Postweg statt.
Finanzkredit
Finanzkredit ist ein Synonym für Bestellerkredit, der Sachgebiete wie Kreditwesen, Bankgeschäfte, Finanzmarkt, Finanzwirtschaft, Betriebswirtschaftslehre, Vertriebspolitik, Exportgeschäft, Außenhandel, Zahlungsverkehr und Marketing berührt.
Kreditinstitute
Kreditinstitute werden umgangssprachlich und vielfach auch im Fachjargon Bank genannt. Kreditinstitute sind gewinnorientierte Unternehmen, die gewerbsmäßig im Bereich Bankgeschäfte, Geldwirtschaft, Kreditwesen, Finanzdienstleistungen tätig sind. In Deutschland unterliegen Kreditinstitute umfangreichen Rechtsgrundlagen, der Bankenaufsicht und Bankenregulierung. Die Hauptaufgaben der Kreditinstitute entsprechen ihrer Zweckbestimmung, was im Sinne einer Volkswirtschaft das Funktionieren aller Geld- und Kapitalströme umfasst.