Durch den Abschluss von Wohnungseigentums- und Kaufverträgen und durch die Einverleibung im Grundbuch wird das Wohnungseigentum erworben.
Durch den Abschluss von Wohnungseigentums- und Kaufverträgen und durch die Einverleibung im Grundbuch wird das Wohnungseigentum erworben.