Wohnungseigentümer

Derjenige, der im Wohnungsgrundbuch als Eigentümer der dort bezeichneten Miteigentumsanteil eingetragen ist, wird als Wohnungseigentümer bezeichnet. Auch das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung gehört dem Wohnungseigentümer. Von „werdenden“ Wohnungseigentümer spricht man, wenn der Erwerber seine Eigentumswohnung im Grundbuch noch nicht eingetragen hat.