Wohnungsabnutzung

Durch den normalen, vertragsgemässen Gebrauch tritt die Abnutzung einer Wohnung oder eines Hauses auf. Der Mieter darf vom Vermieter für die Wohnungsabnutzung nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Weiters darf der Vermieter nicht verlangen, dass der Mieter für die Behebung der Abnutzungsschäden aufkommt.