Wohnungsabnahmeprotokoll

Ein schriftlich verfasster Bericht über den Zustand der Mietwohnung, wird kurz vor dem Auszug des Mieters angefertigt. Dieser schriftlich verfasste Bericht nennt sich auch Wohnungsabnahmeprotokoll. Der Mieter und der Vermieter unterzeichnen diese Wohnungsabnahmeprotokoll. Der ehemalige Mieter hat dadurch die Rechtssicherheit gegenüber finanziellen Nachforderungen des Vermieters.
Wurden Schäden im Wohnungsabnahmeprotokoll nicht aufgeführt, so muss der ehemalige Mieter nicht mehr dafür aufkommen. Auch die Zählerstände (Strom, Gas, Wasser usw.) werden im Wohnungsabnahmeprotokoll verzeichnet.