Wohngeld

Ein staatlicher Zuschuss für sozial schwache Mieter (Mietzuschuss) und Eigenheimer (Lastenzuschuss), wird Wohngeld genannt. Nach Gemeindegrößenklasse, Familiengröße und Qualitätsklasse der bewohnten Wohnung richtet sich die Höhe des Wohngeldes. Übersteigt die zu bezahlende Miete die in den Wohngeldtabellen genannte Sätze, so wird kein Wohngeld gewährt. Auch das Familieneinkommen, darf für die Auszahlung des Wohngeldes, bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Das Wohngeld wird auch Tabellenwohngeld genannt, da es aus entsprechenden Tabellen ermittelt wird.
Liegen die Voraussetzungen für die Wohngeldberechtigung vor, so besteht Rechtsanspruch auf Wohngeld.