Wohngebiete

In Bebauungsplänen (wenn eine Wohnnutzung im Vordergrund steht) müssen Wohngebiete verbindlich festgesetzt werden. In Flächennutzungsplänen können Wohngebiete dargestellt werden. Das Kleinsiedlungsgebiet, das reine Wohngebiet, das allgemein Wohngebiet und das besondere Wohngebiet stellen die verschiedenen Wohngebietsarten dar.
• Kleinsiedlungsgebiete (WS): Den Bau von Kleinsiedlungen mit Häusern, deren besonderes Merkmal größere Nutzgärten oder landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen sind, nennt man Kleinsiedlungsgebiet. Läden, Gastwirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe sind im Kleinsiedlungsgebiet zulässig.
• Reines Wohngebiet (WR): Nur dem Wohnen dienen reine Wohngebiete. Läden, nicht störende Handwerksbetriebe (z.B. Schneiderei) die zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner dienen und kleine Pensionen sind im reinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen. Auch Anlagen für soziale Zwecke (z.B. Pflegeheime) sowie für kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke dürfen seit 1990 im reinen Wohngebiet errichtet werden.
• Allgemeines Wohngebiet: Vorwiegend dem Wohnen dienen allgemeine Wohngebiete (WXA). Wie beim Kleinsiedlungsgebiet sind Läden, Gastwirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für soziale, kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke sind im allgemeinen Wohngebiet ebenfalls zulässig. In Ausnahmefällen dürfen sich im allgemeinen Wohngebiet auch nicht störende Gewerbebetriebe, Pensionen, Gebäude der öffentlichen Verwaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ansiedeln. Durch diese Regelung nähert sich das allgemeine Wohngebiet ans Mischgebiet an.
• Besonderes Wohngebiet: Eine Sonderstellung haben besondere Wohngebiete (WB). Beim besonderen Wohngebiet handelt es sich um bereits bebaute Gebiete, die den Status eines „Innenbereichs“ haben. Wie beim reinen Wohngebiet sind auch im besonderen Wohngebiet einige nicht störende Nutzungsarten zulässig.