Wohnfläche

Die Summe aller Grundflächen in den Räumen, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, nennt man Wohnfläche. Bei bestimmten Flächen werden diese Wohnflächen nur teilweise angerechnet. Zur anrechenbaren Wohnfläche gehören:
• Schwimmbäder, Wintergärten und alle ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume. Sind diese Räume nicht beheizbar, werden sie nur zur Hälfte angerechnet.
• Raumteile mit einer Höhe von 2 Metern werden stets angerechnet. Räume mit einer Höhe von 1 bis 2 Metern werden zur Hälfte angerechnet. Darunter erfolgt keine Anrechnung.
• Loggien, Balkone, Terrassen und Dachgarten werden in der Regel zu einem Viertel als Wohnfläche angerechnet, höchstens jedoch zur Hälfte.
• Offene Wandnischen und Fensternischen, die mehr als 0,13m² tief sind.
Die Flächen von Zubehörräumen (z.B. Keller, Waschküchen, Heizungsräume usw.) werden nicht zur Wohnfläche angerechnet.