Wohnberechtigungsschein

Eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen, nennt man Wohnberechtigungsschein. Der Wohnberechtigungsschein setzt die Vermietung einer geförderten Wohnung voraus.
Berechtigt zum Bezug einer Sozialwohnung sind jene Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Diese Personen bekommen einen Wohnberechtigungsschein.