Wiederbeschaffungswert

Darunter versteht man den Preis, der für die Ersatzbeschaffung eines ausgeschiedenen Anlagegutes bezahlt werden muss. Dieser kann höher, aber auch niedriger als der Anschaffungspreis des zu ersetzenden Anlagegutes sein.
Der Wiederbeschaffungswert dient in der Kostenrechnung als Basis für die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibung.