Wettbewerbsverbot nachvertraglich

Für Arbeitnehmer gilt das „allgemeine“ Wettbewerbsverbot nur während der Dienstzeit beim Arbeitgeber. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses kann der Arbeitnehmer auch für Konkurrenten des Arbeitgebers arbeiten.
Um das zu verhindern, wird das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verwendet.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verbietet dem Arbeitnehmer, auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses bei der Konkurrenz zu arbeiten.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur dann gültig, wenn es schriftlich fixiert wurde.