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Wertsicherungsklausel


Die Wertsicherungs- oder Indexklausel sagt aus, dass eine bestimmte Leistung (z.B. der zu entrichtende Mietzins) zum Zeitpunkt der Fälligkeit entsprechenden Geldwert angepasst wird. Lebenserhaltungskosten- bzw. Verbraucherpreisindizes, welchem vom österreichischen statistischen Zentralamt errechnet werden, werden als Maßstab für die Änderung des Geldwertes herangezogen. Maßgabe für die Wertsicherung von Kategoriemietzinsen kann nur § 16 Abs. 4 MRG 8Verbraucherpreisindes 1976 mit 10 % Schwellenwert) sein.


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