Wechselkursversicherung

Die Wechselkursversicherung wird auch als Kursverlustversicherung bezeichnet. Es ist dies eine Form der staatlichen Ausfuhrkreditversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Kreditlaufzeiten mehr als zwei Jahre überschreiten. In diesem Fall wird zur Deckung des Währungsrisikos der Exportfirma eine Versicherung abgeschlossen.