Wechselbürge

Hat sich eine Person als Bürge und Zahler bei einem Kreditvertrag verpflichtet, so haftet er als ungeteilter Mitschuldner für die ganze Schuld. Das Kreditinstitut kann bei Fälligkeit des Kredites wählen ob es den Kreditnehmer zur Zahlung heranzieht oder den Wechselbürgen. Durch die Unterfertigung von Wechsel und einer Wechselerklärung kommt die Wechselbürgschaft zustande.