Aufwendungen vor der Vermietung einer Immobilie nennt man vorweggenommene Werbungskosten. Allerdings dürfen vorweggenommene Werbungskosten nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören.
Aufwendungen vor der Vermietung einer Immobilie nennt man vorweggenommene Werbungskosten. Allerdings dürfen vorweggenommene Werbungskosten nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören.