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Vorweggenommene Werbungskosten

Aufwendungen vor der Vermietung einer Immobilie nennt man vorweggenommene Werbungskosten. Allerdings dürfen vorweggenommene Werbungskosten nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören. 


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Kategorie: Immobilienwirtschaft | Controlling