Vorsteuer

Werden Waren oder Leistungen für ein Unternehmen erworben, so darf dieses Unternehmen die im Einkaufspreis enthaltene Umsatzsteuer als „Vorsteuer“ vom Finanzamt zurückfordern.
Dies ist natürlich nur mit einer ordnungsgemäßen Rechnung möglich, auf der die Umsatzsteuer auch ausgewiesen ist.
Privatpersonen ist dies nicht möglich. Sie tragen daher letztlich die Umsatzsteuer.