Vorbescheid

Die Pläne des Bauherrn können vor dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren mit Hilfe einer Bauvoranfrage beim örtlichen Bauamt eingereicht werden. Damit kann er klären, ob sein gesamtes Bauvorhaben auch genehmigt wird. Das Ergebnis der Bauvoranfrage wird in einem Vorbescheid dem Bauherrn mitgeteilt. Stellt die Baugenehmigungsbehörde dem Bauherrn einen positiven Bescheid aus, werden alle Aspekte seines Bauvorhabens bei einem endgültigen Genehmigungsverfahrens nicht mehr geprüft. Wird von einem Baubeamten ein mündlicher Vorbescheid ausgesprochen, so ist dieser mit Vorsicht zu betrachten, da nur schriftliche Vorbescheide Gültigkeit haben. Nach ein bis drei Jahren verliert auch der schriftliche Vorbescheid seine Gültigkeit.