Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat soll den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben helfen. Der Verwaltungsbeirat muss, genauso wie der Verwalter, von der Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt werden.
Weitere Aufgaben erhält der Verwaltungsbeirat durch das Gesetz:
• Die Prüfung des Wirtschaftsplans
• Die Prüfung der Jahresabrechnung
• Die Prüfung der Rechnungslegung und
• Die Prüfung der Kostenvoranschläge
Aus drei Wohnungseigentümern, von denen einer als Vorsitzender und die beiden weiteren als Beisitzer fungieren, setzt sich der Verwaltungsbeirat zusammen.