Verwalterwechsel

Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres (meist ein Kalenderjahr) hat der Verwalter seine Abrechnung zu erstellen. Scheidet der Verwalter mit Jahresende aus, so ist der neue Verwalter zur Erstellung der Abrechnung verpflichtet. Beim Verwalterwechsel hat der Vorgänger dafür zu sorgen, dass für die Abrechnung alle notwendigen Belege verfügbar sind.