Verunstaltungsverbot

Laut dem Verunstaltungsverbot sollen alle baulichen Anlagen mit ihrer Umgebung so in Einklang gebracht werden, dass sie das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten und die zukünftige Gestaltung nicht beeinträchtigen. Für die notwendige Beurteilung laut dem Verunstaltungsverbot spielen Form, Maßstab, Farbe und Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander eine Rolle. Das Verunstaltungsverbot ist auch auf Werbeanlagen und Automaten im öffentlichen Verkehrsraum anzuwenden.