Vertragsstrafe

Erbringt ein Vertragspartner seine zugesagte Leistung nicht, oder die Leistung nur mangelhaft, so kann der andere Vertragspartner eine Vertragsstrafe verlangen. Die Vertragsstrafe ist eine Geldsumme, die dann bezahlt werden muss.
Das Gericht kann die Vertragsstrafe vermindern. Vor allem in der Bauwirtschaft ist die Vertragsstrafe ein gern gewähltes Instrument um die Bauunternehmen dazu zu „zwingen“ den Bauzeitenplan einzuhalten. Wurde eine Vertragsstrafe verwirkt, ist diese bei der Abnahme der Bauleistung im Protokoll festzuhalten. Ist im Protokoll keine Vertragsstrafe festgehalten wurden, so kann sich der Bauherr auch nicht mehr darauf berufen.