Vertragsinhaber eines Bausparvertrages

Dem Vertraginhaber eines Bausparvertrages obliegen sämtliche Rechte und Pflichten, die aus dem Vertragsverhältnis erwachsen. Gleichzeitig ist der Vertragsinhaber eines Bausparvertrages der Antragsteller der Abgabenerklärung. D.h. er unterschreibt die Abgabenerklärung, gibt seine Sozialversicherungsnummer bekannt und bekommt damit die staatliche Prämie zu seinem Bausparvertrag zugewiesen. Gegenüber dem Finanzamt haftet der Antragsteller der Abgabenerklärung über die Berechtigung der Inanspruchnahme der Prämien. Weiters muss der Vertragsinhaber eines Bausparvertrages und der Antragsteller der Abgabenerklärung identisch sein. Beim Bausparvertrag können auch weitere Vertragsinhaber eingesetzt werden (z.B. Kind und Mutter als weiterer Vertragsinhaber). Diese weiteren Vertragsinhaber haben die selben vertraglichen Rechte und Pflichten gegenüber der Bausparkasse wie der eigentliche Vertragsinhaber eines Bausparvertrages.