Im Rahmen der Zwangsversteigerung findet der Verteilungstermin in der Regel vier bis acht Wochen nach der eigentlichen Versteigerung statt. Für den Ersteigerer werden beim Verteilungstermin die restlichen 90 % des Erwerbspreises fällig.
Im Rahmen der Zwangsversteigerung findet der Verteilungstermin in der Regel vier bis acht Wochen nach der eigentlichen Versteigerung statt. Für den Ersteigerer werden beim Verteilungstermin die restlichen 90 % des Erwerbspreises fällig.