Versteigerungstermin

Das Versteigerungsgericht muss für eine Zwangsversteigerung einen Versteigerungstermin festlegen. Vorher muss das Versteigerungsgericht das Grundstück allerdings Beschlagnahmen und einen Versteigerungsvermerk im Grundbuch eintragen lassen. Zwischen der Durchführung der Zwangsversteigerung und der Durchführung sollen nicht mehr als 6 Monate liegen.