Versicherungssumme

Der Versicherer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls nach dem Versicherungsvertrag die Versicherungssumme leisten. Außer der Versicherungssumme werden bei Kapitallebensversicherungen auch noch Gewinnbeteiligungen (Überschussanteile) und zum Teil eine Schlussdividende ausbezahlt.
Aus dem Ergebnis der Anlage des Sondervermögens (Prämieneinzahlungen der Versicherungsnehmer) durch die Versicherungsgesellschaft ergibt sich die Gewinnbeteiligung.