Versammlungsprotokoll

Die gefassten Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung sind in einer Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird auch Versammlungsprotokoll genannt. Verantwortlich für die Niederschrift des Versammlungsprotokolls ist der Versammlungsleiter. Dieser muss aber nicht mit dem Verwalter identisch sein. Beim Versammlungsprotokoll gibt es keine Vorschriften über die inhaltliche Gestaltung. Allerdings wird zwischen Ablaufprotokoll und Beschlussprotokoll unterschieden. Bei den angeführten Beschlüssen muss das Abstimmungsergebnis (Ja, Nein, Enthaltung) hinzugefügt werden und sie müssen textlich einwandfrei und widerspruchsfrei festgehalten werden.