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Vermögensteuer


Auf das Vermögen bezieht sich die Vermögensteuer. Die Vermögensteuer kommt in Form der Vermögensertragsteuer (wenn die Vermögenswerte sich aus kapitalisierten Erträgen ableiten) und der Vermögenssubstanzsteuer (hier wird auf einen Sachwert abgestellt) vor. Seit 1997 darf die Vermögensteuer nicht mehr erhoben werden. Allerdings dürfen Vermögensteuer für die Zeit vor 1997 festgesetzt und eingezogen werden.


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