Verluste aus Vermietung und Verpachtung

Im Rahmen einer Steuererklärung kann der Vermieter Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuersparend geltend machen.
Die Verluste aus Vermietung und Verpachtung entstehen dadurch, dass die tatsächlichen und buchmäßigen Werbungskosten für die vermietete Immobilie (Abschreibung, Schuldzinsen, Reparatur- und Instandhaltungskosten) höher sind als die steuerpflichtigen Mieteinnahmen. Leider können die Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht unbegrenzt mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten aufgerechnet werden.