Verkündungstermin

In einem gesonderten Termin muss die Entscheidung eines Gerichtes öffentlich verkündet werden. Diesen Termin nennt man auch Verkündungstermin. Mit dem Verkündungstermin sollen gerichtliche Entscheidungen hinter verschlossenen Türen verhindert werden. Außer dem Richter erscheint zum Verkündungstermin in der Regel niemand, da den Parteien das Urteil auch noch schriftlich zugestellt wird. Die mit dem Urteil verbundenen Fristen, fangen erst mit schriftlicher Zustellung zu laufen an.