Verband der privaten Krankenversicherung e. V.

Verband der privaten Krankenversicherung e. V. in Deutschland

Im bundesdeutschen Verband der privaten Krankenversicherung e. V. sind 43 Versicherungsgesellschaften als Mitgliedsunternehmen organisiert. Davon haben 24 Versicherungen die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG), 19 sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). Charakteristikum dieser dem PKV-Verband oder/und der Arbeitsgemeinschaft der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit zugehörigen Versicherungsgesellschaften ist, dass die Versicherungsnehmer Mitglieder und Träger des jeweiligen Vereins sind sowie keine Gewinnerzielung aus Kapitalanlagen, sondern ein möglichst preisgünstiger Versicherungsschutz angestrebt wird. Während im Verband der privaten Krankenversicherung Aktiengesellschaften überwiegen, liegen VVaGs mit einem Marktanteil von 52 Prozent vor denen als Aktiengesellschaft agierenden Krankenversicherungen. Erste VVaG in Deutschland war die anno 1820 gegründete Gothaer Feuerversicherungsbank. Heute ist die Gothaer Krankenversicherung eine Aktiengesellschaft sowie Mitgliedsunternehmen im Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband).

Neben den ordentlichen Mitgliedern gehören das außerordentliche Mitgliedsunternehmen COMBINED Vereinigte Versicherungsgesellschaft von Deutschland, zwei „verbundene Einrichtungen“ (Postbeamtenkrankenkasse, Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten), zwei ehemalige Vorsitzende des PKV-Verbands als Ehrenmitglieder dem Verband der privaten Krankenversicherung an. Statut, Rechte, Pflichten, Aufgaben des Hauptausschusses, der Mitgliederversammlung, die Sonderausschüsse der PKV sind in der Satzung des Verbands der privaten Krankenversicherung e. V. niedergeschrieben.