Vadium

Wird eine Liegenschaft zwangsversteigert so muss jeder Bieter mindestens 10 % des Schätzwertes als zu leistende Sicherheit hinterlegen. Bei Gericht wird das Vadium in Form von Bargeld, Sparbüchern oder bestimmten inländischen Wertpapieren zu hinterlegen und wird auf die vom Meistbietenden zu erbringenden Leistungen angerechnet. Am Schluss des Versteigerungstermins wird den übrigen Bietern der Erlag wieder retourniert.