Unverbindliche Preisempfehlung

Eine unverbindliche Preisempfehlung ist eine Preisangabe, die der Hersteller dem Handel als Verkaufspreis empfiehlt. 

Die unverbindliche Preisempfehlung ist keine Preisbindung, da diese ( außer einiger Ausnahmen ) als unlauterer Wettbewerb für Handelswaren verboten ist.

Die unverbindliche Preisempfehlung gibt also einen Preisrahmen vor, der aber von jedem Händler geändert werden darf. Den Preis bestimmt also jeder Händler selbst.

Dennoch gibt es in der Realität gewisse untere Richtpreise oder Mindestpreise, die bei manchen Produkten vom Handel in der Regel eingehalten werden. Beispiele gibt es im Bereich einer Premiummarke bei Küchenelektrogeräten, Sportflugzeugen oder einem Designer Kinderwagen.