mein-wirtschaftslexikon.de

Das einfach verständliche Wirtschaftslexikon!

Verweise

Unterschied Beitragszusage und Leistungszusage

Der Unterschied zwischen der Beitragszusage und der Leistungszusage bei der Vorsorge liegt in der Art der Haftung.

Unterschied Beitragszusage - Leistungszusage

Beitragszusage: Der Arbeitgeber verpflichtet sich einen bestimmten Betrag einzubezahlen
Leistungszusage: Der Arbeitgeber sagt eine bestimmte Leistung zu und haftet für diese.

Daher wird in der Regel heutzutage keine Leistungszusage seitens des Arbeitgeber gemacht, da die Haftungsrisken zu hoch sind. 


Begriff bewerten!

Unterschied Beitragszusage und Leistungszusage Bewertung: 0.0/5 (0 Stimmen abgegeben)

Kategorie: Versicherungswirtschaft |