Unechtes Pensionsgeschäft

Unechtes Pensionsgeschäft kommt aus dem Wertpapierpensionsgeschäft und sagt aus, dass der Verkäufer der Wertpapiere wieder zurückkaufen darf, aber nicht muss. 
Es besteht also eine Rückkaufoption.

Der Zeitpunkt und Zinssatz des Rückkaufes werden in der Rückkaufvereinbarung festgeschrieben.

Im Gegensatz dazu steht das echte Pensionsgeschäft, dass eine klare Verpflichtung vorsieht.