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Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB)

Bei Veräußerung einer inländischen Liegenschaft durch einen Ausländer muss das Finanzamt eine Bescheinigung über die Entrichtung von Steuern (Grunderwerbsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Einkommen- und Vermögensteuer) ausstellen. Diese nennt man Unbedenklichkeitsbescheinigung – kurz UB.


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