Umstandsklausel

Die Umstandsklausel (Clausula rebus sic stantibus) stellt die unveränderte Wirksamkeit des Vertrages nur unter gleich bleibenden Verhältnissen dar. Grundlegende gesetzliche oder wirtschaftliche Änderungen können zum Beispiel Gründe für die Berufung auf die Umstandsklausel sein.