Umsatzerlöse

Bei den Umsatzerlösen handelt es sich in der Rechnungslegung nach dem deutschen Handeslgesetzbuch (HGB) um den ersten Ertragsposten der Gewinn- und Verlustrechnung. Während der Umsatz die wertmäßige Erfassung des Absatzes eines Unternehmes darstellt, müssen hiervon noch Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer abgezogen werden, um die Umsatzerlöse zu erhalten. Als Erlösschmälerungen werden beispielsweise Skonti, Rabatte und Boni bezeichnet.

Erlöse aus Nebengeschäften und Nebenverwertungen zählen hingegen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen und dürfen nicht als Umsatzerlöse angesetzt werden, da sie meist mit dem eigentlichen Betriebszweck nur im weitesten Sinne zusammengängen und nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens gehören. Praktisches Beispiel: Bei einem Handelsunternehmen werden als Umsatzerlöse lediglich die Erlöse aus dem Verkauf der Waren des Sortiments bezeichnet. Erlöse aus der Vermietung eines Lagerraumes zum Beispiel werden unter „sonstige betriebliche Erträge“ geführt.

Die Umsatzerlöse sind zum einen wichtige Anhaltspunkte bei der internen und externen Bewertung der ökonomischen Unternehmensentwicklung, zum anderen sind sie der Ausgangspunkt für staffelförmige Gewinn- und Verlustrechnungen.